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News-FlashOktober 2026
Elektronische Rechnung bald auch in Österreich Pflicht?
Corona-Hilfen im Fokus der Betriebsprüfung – verlängerte Aufbewahrungsfristen beachten
Lohnkontrolle: Welche Unterlagen sind besonders prüfungsrelevant?
Grunderwerbsteuer: Neue BMF-Information zur Steuerpflicht bei Umstrukturierungen
Neue Servicehotline der ÖGK für Datenänderungen
Gewinnspiele und Verlosungen als Marketinginstrument – steuerliche Folgen beachten
HFU-Liste laufend prüfen – erhöhte Haftungssätze seit 1. Jänner 2026
HFU-Liste laufend prüfen – erhöhte Haftungssätze seit 1. Jänner 2026
Wird ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen ganz oder teilweise mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, so haftet das den Auftrag erteilende Unternehmen im Rahmen der Auftraggeberhaftung für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängige Abgaben seines Auftragnehmers. Die Bestimmung bezieht sich dabei auf die Haftung im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen im Sinne des Umsatzgesetzes, worunter insbesondere die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung, Reinigung oder Beseitigung von Bauwerken zu verstehen ist. Die Haftung entsteht grundsätzlich mit der Zahlung des Werklohns und kann schlagend werden, wenn die offenen Beitrags- und Abgabenschulden beim Auftragnehmer nicht mehr eingebracht werden können. Haftungssätze und EinbehalteBei klassischen Bauleistungen gelten nachfolgende Haftungssätze und Einbehalte:
Im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung gelten seit 1.1.2026 nachfolgende erhöhte Sätze:
Vermeidung und laufende Überprüfung der HFU-ListeUm eine Haftungsinanspruchnahme vollständig auszuschließen, bestehen für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber nachfolgende Möglichkeiten:
Speziell in Bezug auf ausländische Auftragnehmer im Baubereich ist zu beachten, dass diese in der Regel nicht in der HFU-Liste eingetragen sind, sodass hier nur durch einen Einbehalt eine Haftungsinanspruchnahme vollständig ausgeschlossen werden kann. Stand: 27. September 2026
A-1130 Wien, Hummelgasse 14 |
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