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News-FlashFebruar 2012
Sparpaket
Kassenrichtlinie 2012
Betriebsausgabenpauschalierung
Senkung: Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen
Änderungen bei der Einkommensteuer im Jahr 2012
Höhere Kosten bei der Eintragung ins Grundbuch
Sparpaket
Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die wichtigsten geplanten steuerlichen Maßnahmen des Sparpakets 2012. Die ersten Änderungen sollen bereits mit April 2012 in Kraft treten. Derzeit gibt es noch keine Gesetzesvorlage. Die tatsächliche Gesetzeswerdung bleibt noch abzuwarten. (Stand 15.2.2012) Solidarabgabe ab 2013Befristet – bis zum Jahr 2016 – soll eine Solidarabgabe eingeführt werden. Besteuerung des 13./14. Gehalts bei Arbeitnehmern:
Bei Unternehmer soll der Gewinnfreibetrag ab einem Gewinn von € 175.000,00/Jahr reduziert werden:
Veräußerung von GrundstückenDie bisher geltende Spekulationsfrist (Verkauf innerhalb von zehn Jahren) soll mit 1.4.2012 abgeschafft werden. Zukünftig werden zwischen Neufällen (= Anschaffung ab dem 1. April 2002) und Altfällen unterschieden. Bei den Altfällen wird wiederum unterschieden, ob eine Umwidmung vor oder nach dem 1.1.1988 erfolgt ist. Bei den Neufällen wird beim Verkauf der Gewinn mit 25 % besteuert, wobei es Befreiungen für selbst hergestellte Gebäude und Hauptwohnsitze geben soll. Ebenso soll es nach Ablauf von 10 Jahren ab Erwerb einen jährlichen Inflationsabschlag von 2,5 %, maximal 50 % geben. Bei den Altfällen kommt es zu einer Besteuerung des Verkaufserlöses, und zwar mit 3,5 bzw. 15 %. Letzterer, nämlich 15 %, gilt für unbebaute Liegenschaften mit Umwidmung nach dem 1.1.1988. Die 3,5 % gelten für alle anderen Fälle, sprich bebaute Liegenschaften und unbebaute Grundstücke mit Umwidmung vor dem 1.1.1988. Derzeit ist noch unklar, ob bei bebauten Liegenschaften eine Aufteilung des Kaufpreises in Grund und Boden und Gebäude zu erfolgen hat, falls das Grundstück nach dem 1.1.1988 umgewidmet wurde. Dann kämen beide Steuersätze - 3,5 % für Gebäude bzw. 15 % für den nach dem 1.1.1988 umgewidmeten Boden - zur Anwendung. Eine Hauptwohnsitzbefreiung soll wiederum greifen. GruppenbesteuerungVerluste von ausländischen Gruppenmitgliedern können bei einem österreichischen Gruppenträger abgesetzt werden. Die Verlustermittlung erfolgt dabei nach österreichischen Vorschriften. Der Verlustabzug wird allerdings nun soweit eingeschränkt, dass er nur mehr maximal in Höhe des im Ausland ermittelten Verlustes abgezogen werden darf (ab Veranlagung 2012). Vorsteuerabzug bei BauvorhabenVorsteuer bei der Errichtung von Gebäuden kann nur mehr geltend gemacht werden, wenn der unternehmerische Mieter auch vorsteuerabzugsberechtigt ist (für Mietverhältnisse die ab 1.5.2012 abgeschlossen werden). Betroffen sind vor allem Mietverhältnisse mit Banken, Versicherungen und Ärzten. Umsatzsteuer: Vorsteuerrückzahlung 20 JahreEin Gebäude für das Vorsteuerbetrag abgezogen wurde, kann erst nach 20 Jahren (bisher: 10 Jahre) ohne eine Vorsteuerkorrektur verkauft oder privat genutzt werden (für Gebäude, die unternehmerisch erstmals ab 1.5.2012 genutzt werden). Sozialversicherung, BeiträgeDie Beitragssätze zur Pensionsversicherung für GSVG- und BSVG-Versicherte werden auf 18,5 % angehoben und gleichzeitig wird die Mindestbeitragsgrundlage der Pensionsversicherung im GSVG nicht wie bisher sinken. Die Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung wird zusätzlich um € 90,00 erhöht. Auch die Höchstbeitragsgrundlage für die Arbeitslosenversicherung wird ab 2013 zusätzlich um € 90,00 erhöht und die Beitragspflicht bis zum Erreichen des für die Alterspension maßgeblichen Mindestalters verlängert. Der Beitragssatz im Nachtschwerarbeitsgesetz wird von 2% auf 5% angehoben. Eine neue „Manipulationsgebühr“ in Höhe von € 110,00 soll bei Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Dienstgeber anfallen. Begünstigte Zukunftsvorsorge und BausparenDie Bausparprämie wird nur mehr maximal 1,5 % bis 4 % betragen. (ab 2013) Die Prämie bei der begünstigten Zukunftsvorsorge wird ab 2013 gesenkt (befristet bis 2016). Sie beträgt 2,75 % (statt 5,5 %) zuzüglich des Zinssatzes für die Bausparförderung. Weitere Steuermaßnahmen
Stand: 15. Februar 2012
A-1130 Wien, Hummelgasse 14 |
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