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Juni 2026

Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahl angekündigt
Entlastungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt ...mehr

Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?
Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug auch bei späterer unternehmerischer Tätigkeit ...mehr

Erklärungspflicht für deutsche Rentenbezüge in Österreich
Rentenbezüge aus Deutschland im Rahmen der österreichischen Steuererklärung ...mehr

Beantragung Stromkosten-Ausgleich für energieintensive Unternehmen
Antragstellung seit dem 13. April 2026 möglich ...mehr

Gewinnfreibetrag im Zuge einer Unternehmensübertragung
Wann kann es zu einer Nachversteuerung kommen? ...mehr

Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?
Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten nur im betrieblichen Kontext ...mehr

Aktivpension für 2027 im Ministerrat beschlossen
Zuverdienst bis zu € 15.000,00 jährlich steuerfrei ...mehr


Aktivpension für 2027 im Ministerrat beschlossen

Jüngst wurde im Ministerrat die lange angekündigte „Aktivpension“ beschlossen, mit welcher das Arbeiten in der Pension attraktiver gestaltet werden soll. Primäres Ziel der Maßnahme ist es, dass Menschen, die nach dem Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten möchten, steuerlich entlastet werden sollen. Der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf sieht dabei nachfolgende Kernpunkte vor: 

Steuerfreibetrag 

Um den Zuverdienst finanziell attraktiv zu gestalten, ist ab dem Jahr 2027 ein Steuerfreibetrag von € 15.000,00 pro Jahr bzw. € 1.250,00 pro Monat für Erwerbstätige vorgesehen, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. 

Entfall der Dienstnehmeranteile zur Pensionsversicherung 

Zusätzlich kommt es zum Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung (10,25 %) für Erwerbstätige im Regelpensionsalter. 

Voraussetzungen der Aktivpension 

Die nunmehr im Entwurf vorliegende Aktivpension richtet sich an Personen, die zusätzlich zur Alterspension weiterarbeiten, sowie an jene Menschen, die den Pensionsantritt bewusst aufschieben möchten. Nach derzeitiger Ausgestaltung sollen bei Männern 40 Versicherungsjahre erforderlich sein, bei Frauen vorerst 34 Versicherungsjahre. Da das Frauenpensionsantrittsalter aktuell steigt, werden die notwendigen Versicherungsjahre für Frauen jährlich erhöht und sollen bis zum Jahr 2033 auf dasselbe Niveau wie auf jenes der Männer angehoben werden. Die finale Gesetzwerdung war bei Redaktionsschluss noch abzuwarten.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: contrastwerkstatt - stock.adobe.com

 

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