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News-FlashJuni 2026
Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahl angekündigt
Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?
Erklärungspflicht für deutsche Rentenbezüge in Österreich
Beantragung Stromkosten-Ausgleich für energieintensive Unternehmen
Gewinnfreibetrag im Zuge einer Unternehmensübertragung
Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?
Aktivpension für 2027 im Ministerrat beschlossen
Aktivpension für 2027 im Ministerrat beschlossen
Jüngst wurde im Ministerrat die lange angekündigte „Aktivpension“ beschlossen, mit welcher das Arbeiten in der Pension attraktiver gestaltet werden soll. Primäres Ziel der Maßnahme ist es, dass Menschen, die nach dem Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten möchten, steuerlich entlastet werden sollen. Der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf sieht dabei nachfolgende Kernpunkte vor: SteuerfreibetragUm den Zuverdienst finanziell attraktiv zu gestalten, ist ab dem Jahr 2027 ein Steuerfreibetrag von € 15.000,00 pro Jahr bzw. € 1.250,00 pro Monat für Erwerbstätige vorgesehen, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Entfall der Dienstnehmeranteile zur PensionsversicherungZusätzlich kommt es zum Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung (10,25 %) für Erwerbstätige im Regelpensionsalter. Voraussetzungen der AktivpensionDie nunmehr im Entwurf vorliegende Aktivpension richtet sich an Personen, die zusätzlich zur Alterspension weiterarbeiten, sowie an jene Menschen, die den Pensionsantritt bewusst aufschieben möchten. Nach derzeitiger Ausgestaltung sollen bei Männern 40 Versicherungsjahre erforderlich sein, bei Frauen vorerst 34 Versicherungsjahre. Da das Frauenpensionsantrittsalter aktuell steigt, werden die notwendigen Versicherungsjahre für Frauen jährlich erhöht und sollen bis zum Jahr 2033 auf dasselbe Niveau wie auf jenes der Männer angehoben werden. Die finale Gesetzwerdung war bei Redaktionsschluss noch abzuwarten. Stand: 26. Mai 2026
A-1130 Wien, Hummelgasse 14 |
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