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News-FlashJuni 2026
Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahl angekündigt
Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?
Erklärungspflicht für deutsche Rentenbezüge in Österreich
Beantragung Stromkosten-Ausgleich für energieintensive Unternehmen
Gewinnfreibetrag im Zuge einer Unternehmensübertragung
Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?
Aktivpension für 2027 im Ministerrat beschlossen
Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?
Mitunter kann es vorkommen, dass im Zusammenhang mit einer ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit Strafverteidigungskosten entstehen, um beispielsweise eine angedrohte Strafe abzuwenden oder gegen das Unternehmen gerichtete Vorwürfe zu entkräften. Da die hierfür entstandenen Kosten zuweilen sehr hoch sein können, stellt sich in der Folge die Frage, ob und unter welchen Umständen angefallene Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Strafverteidigungskosten als BetriebsausgabeStrafverteidigungskosten können als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn:
Typische Beispiele hierfür sind:
Die Abzugsfähigkeit wird seitens der Rechtsprechung damit begründet, dass die Verteidigung der Aufrechterhaltung der Einkunftsquelle dient. Keine AbzugsfähigkeitAngefallene Strafverteidigungskosten sind hingegen nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn
Einschränkung der Abzugsfähigkeit:Zu beachten ist, dass selbst wenn die Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, allenfalls im Rahmen des Verfahrens verhängte Geldstrafen oder Geldbußen steuerlich nicht abzugsfähig sind. Das Abzugsverbot gilt hier ohne Ausnahme, selbst bei betrieblichem Bezug, und soll verhindern, dass die Wirkung einer Strafzahlung durch deren steuerliche Abzugsfähigkeit abgemildert wird. Stand: 26. Mai 2026
A-1130 Wien, Hummelgasse 14 |
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